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08.02.2012
Der Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beträgt 0,30 € pro Tag und Entfernungskilometer. Grundsätzlich ist die kürzeste Straßenverbindung zugrunde zu legen. Es kann jedoch eine längere Strecke angesetzt werden, wenn diese...weiter
08.07.2013
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehbar. Dabei wird für die Berechnung grundsätzlich die kürzeste Wegstrecke zugrunde gelegt. Ausnahmsweise kann auch eine längere Wegstrecke...weiter
21.11.2013
Für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann ein Arbeitnehmer für jeden Arbeitstag, an dem er zur Arbeit fährt, für jeden vollen Kilometer der Entfernung eine Entfernungspauschale von 0,30 € als Werbungskosten geltend machen. Maßgeblich ist...weiter
09.01.2013
Für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte gilt die Entfernungspauschale von 0,30 € für jeden vollen Kilometer der Entfernung. In einem ausführlichen neuen Erlass nimmt die Finanzverwaltung zu den Einzelheiten Stellung. Daraus ergibt...weiter
12.07.2012
Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich nur die Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer absetzbar. Die Entfernung richtet sich nach der kürzesten Straßenverbindung. Abweichend kann eine längere...weiter
06.05.2014
Arbeitnehmer dürfen für ihre Fahrten zur Arbeit eine Entfernungspauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte abziehen. Allerdings wird hierbei einzig die kürzeste Straßenverbindung als anzusetzende Entfernung...weiter
20.03.2016
Verursacht ein Arbeitnehmer während einer beruflichen Auswärtstätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die ihm entstandenen Kosten als Werbungskosten absetzen, sofern der Arbeitgeber sie ihm nicht...weiter
10.01.2012
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend machen. Für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitsstätte aufgesucht wird, können für jeden Entfernungskilometer pauschal 0,30 € angesetzt...weiter
01.04.2015
Angestellte können ihre Fahrtkosten zur Arbeit über die Pendlerpauschale als Werbungskosten von ihren Einkünften abziehen. Für jeden Entfernungskilometer können sie pauschal mit 0,30 € rechnen, dürfen also nur eine Strecke berücksichtigen. Das gilt...weiter
17.11.2014
Als Unternehmer kennen Sie diese Frage schon von uns: „Nutzen Sie das Fahrzeug privat oder betrieblich?“ Je nach Antwort findet sich der Sachverhalt dann in unterschiedlicher Art und Weise in Ihrem Jahresabschluss wieder. Oft ist eine klare Trennung...weiter
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